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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:54 Uhr


Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 21.03.1991 - 13 A 91.482

Aktenzeichen 13 A 91.482 Entscheidung Urteil Datum 21.03.1991
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Für die Feststellung des Interesses der Beteiligten kommt es nicht darauf an, ob die Mehrheit der Teilnehmer im Flurbereinigungsgebiet dieses Interesse kundtut. Darum bedarf es keiner zahlenmäßigen oder an sonstigen Maßstäben ausgerichteten Abstimmung der Beteiligten, es kann sogar entgegen einer solchen Meinungskundgabe entschieden werden.