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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:54 Uhr
Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 11.07.1991 - 13 A 90.3113
Aktenzeichen | 13 A 90.3113 | Entscheidung | Urteil | Datum | 11.07.1991 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Beschlüsse des Vorstands sind nichtig, wenn sie in einer Sitzung gefaßt werden, zu der nicht alle Vorstandsmitglieder ordnungsgemäß geladen wurden. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 8 - zu § 21 Abs. 1 FlurbG.