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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 26 Abs. 2/2: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:54 Uhr


Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 11.07.1991 - 13 A 90.3113

Aktenzeichen 13 A 90.3113 Entscheidung Urteil Datum 11.07.1991
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Beschlüsse des Vorstands sind nichtig, wenn sie in einer Sitzung gefaßt werden, zu der nicht alle Vorstandsmitglieder ordnungsgemäß geladen wurden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 8 - zu § 21 Abs. 1 FlurbG.