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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 88 Nr. 3/16: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:53 Uhr


Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 17.07.1989 - 7 S 3391/88

Aktenzeichen 7 S 3391/88 Entscheidung Urteil Datum 17.07.1989
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Wird nach § 88 Nr. 3, § 36 FlurbG eine kieshaltige, aber nur landwirtschaftlich genutzte Fläche zum Straßenbau entzogen, so hat der Eigentümer unbeschadet des Ergebnisses der späteren Wertermittlung nur Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach landwirtschaftlichen Grundsätzen, wenn keine Abbaugenehmigung vorliegt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 57 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG.