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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 50 Abs. 2/14: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:53 Uhr

Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 21.04.1986 - 7 S 2984/85

Aktenzeichen 7 S 2984/85 Entscheidung Urteil Datum 21.04.1986
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Von einer Gemeinde kann keine Erstattung für Obstbäume verlangt werden, die Bestandteil eines Straßenkörpers sind, der der Gemeinde über den Abfindungsanspruch hinaus zugeteilt wurde.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 20 - zu § 40 FlurbG.