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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 29 Abs. 1/3: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:53 Uhr

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 16.10.1986 - 13 A 83 A. 1986

Aktenzeichen 13 A 83 A. 1986 Entscheidung Urteil Datum 16.10.1986
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Wesentliches Element jeder Bauerwartung ist, daß die städtebauliche Entwicklung eine Bebauung des Grundstücks in absehbarer Zeit erwarten läßt.
2. Liegt ein Flächennutzungsplan vor und ist seine Geltung nicht in Frage gestellt, ist ihm die städtebauliche Entwicklung zu entnehmen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 36 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG.