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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 18 Abs. 2/4: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:51 Uhr


Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 10.10.1980 - 13 A 80 A. 467

Aktenzeichen 13 A 80 A. 467 Entscheidung Urteil Datum 10.10.1980
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Der einzelne Teilnehmer hat keinen Mitwirkungsanspruch bei der Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 5 - zu § 17 Abs. 1 FlurbG.