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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 31 Abs. 1/1: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:51 Uhr


Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 12.10.1979 - III F 4/76

Aktenzeichen III F 4/76 Entscheidung Urteil Datum 12.10.1979
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Die Flurbereinigungsbehörde ist ausnahmsweise selbst zur Wertermittlung der Grundstücke befugt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 12 - zu § 5 Abs. 1 FlurbG.