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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 134 Abs. 2/27: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 11:51 Uhr


Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.03.1978 - 5 C 57.76 = RdL 1979 S. 38

Aktenzeichen 5 C 57.76 Entscheidung Urteil Datum 21.03.1978
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen RdL 1979 S. 38  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Zu den Voraussetzungen einer unverschuldeten Versäumnis im Sinne von § 134 Abs. 2 Satz 2 FlurbG.



Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 5 - zu § 21 Abs. 1 FlurbG.