Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 41 Abs. 5/3: Unterschied zwischen den Versionen

imported>Unknown user
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:51 Uhr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.10.1978 - BVerwG 5 C 85.77 = BVerwGE 57, 31= RdL 1979 S. 51

Aktenzeichen BVerwG 5 C 85.77 Entscheidung Urteil Datum 26.10.1978
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen BVerwGE 57, 31 = RdL 1979 S. 51  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ein Teilnehmer kann grundsätzlich nur dann verlangen, daß eine in dem Flurbereinigungsplan festgesetzte Ausbaumaßnahme in bestimmter seinen Individualinteressen Rechnung tragender Weise ausgeführt wird, wenn davon die Wertgleichheit seiner Abfindung abhängt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 41 Abs. 1 FlurbG.