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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 44 Abs. 2/54: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:51 Uhr

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 04.07.1977 - 104 XIII 74 = RdL 1978 S. 296

Aktenzeichen 104 XIII 74 Entscheidung Urteil Datum 04.07.1977
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen RdL 1978 S. 296  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ein mit der Abfindung erhaltener Mehrwert an Baulandfläche kann ohne Änderung der Wertermittlung nicht "abgeschöpft" werden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 8 - zu § 32 FlurbG.