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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 134 Abs. 2/24: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:51 Uhr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.05.1977 - V C 47.73

Aktenzeichen V C 47.73 Entscheidung Urteil Datum 26.05.1977
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Zulassung nachträglich entstandener Einwendungen gegen den Flurbereinigungsplan; zeitliche Grenzen für ihre Geltendmachung.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 67 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.