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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 140/20: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:50 Uhr

Flurbereinigungsgericht Münster, Urteil vom 30.08.1977 - IX G 60/75

Aktenzeichen IX G 60/75 Entscheidung Urteil Datum 30.08.1977
Gericht Flurbereinigungsgericht Münster Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Streitigkeiten über die Erhöhung der von der Straßenbauverwaltung gezahlten Nutzungsentschädigung fallen in die Zuständigkeit des Flurbereinigungsgerichts, wenn der Träger der Straßenbaulast durch vorläufige Anordnung nach § 88 Nr. 3 und § 36 Abs. 1 FlurbG in den Besitz von Flächen eingewiesen worden ist.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 81 Abs. 1 FlurbG.