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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 64/16: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:50 Uhr

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 04.07.1977 - 104 XIII 74 = RdL 1978 S. 296

Aktenzeichen 104 XIII 74 Entscheidung Urteil Datum 04.07.1977
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen RdL 1978 S. 296  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung sind solange veränderbar als die Voraussetzungen für eine Planänderung nach § 60, § 64 FlurbG gegeben sind.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 8 - zu § 32 FlurbG.


Anmerkung:
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist vom BVerwG mit Beschluß vom 31.01.1979 - 5 B 72.77/5 B 76.77 - zurückgewiesen worden. Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 10 - zu § 32 FlurbG.