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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 44 Abs. 2/50: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:50 Uhr

Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 27.09.1974 - F OVG A 20/73 = RdL 1975 S. 97

Aktenzeichen F OVG A 20/73 Entscheidung Urteil Datum 27.09.1974
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen RdL 1975 S. 97  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Wertänderungen in dem Zeitraum zwischen der Wertermittlung und dem Eintritt des neuen Rechtszustandes begründen jedenfalls dann einen Anspruch auf Nachprüfung der Schätzung und ggf. Wertausgleich, wenn sie eine Folge der im Flurbereinigungsverfahren durchgeführten wasserwirtschaftlichen und landbautechnischen Maßnahmen sind.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 9 - zu § 27 FlurbG.