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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 134 Abs. 2/21: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:49 Uhr

Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 26.04.1974 - VII 1316/72

Aktenzeichen VII 1316/72 Entscheidung Urteil Datum 26.04.1974
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Änderung eines zwar bestandskräftigen, aber materiell fehlerhaften Zusammenlegungsplans.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 9 - zu § 60 Abs. 1 FlurbG.