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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 142 Abs. 2/5: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:49 Uhr


Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 29.04.1974 - III F 11/71

Aktenzeichen III F 11/71 Entscheidung Urteil Datum 29.04.1974
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Eine Wiedereinsetzung ohne Antrag kann gewährt werden, wenn der Kläger fälschlich durch eine Rechtsmittelbelehrung der Flurbereinigungsbehörde auf die Möglichkeit einer Beschwerde zur Oberen Flurbereinigungsbehörde hingewiesen wurde und diese die Beschwerde angenommen hatte.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 10 - zu § 19 Abs. 3 FlurbG.