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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 47 Abs. 3/4: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:49 Uhr


Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12.12.1974 - F OVG A 10/74

Aktenzeichen F OVG A 10/74 Entscheidung Urteil Datum 12.12.1974
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Schaffung einer für die Durchführung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (Dränung) ausreichenden Vorflut ist ein Vorteil, der die Heranziehung zum Landabzug rechtfertigt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 12 - zu § 18 Abs. 1 FlurbG.