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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 41 Abs. 1/3: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:49 Uhr

Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.05.1973 - 3 C 43/72 = AgrarR 1973 S. 374= IKO 1973 S. 341

Aktenzeichen 3 C 43/72 Entscheidung Urteil Datum 24.05.1973
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen AgrarR 1973 S. 374 = IKO 1973 S. 341  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Festlegung, welche Wege in einem Flurbereinigungsverfahren zu befestigen sind, erfolgt im Wege- und Gewässerplan und gehört damit zum Aufgabengebiet der Flurbereinigungsbehörden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 10 - zu § 18 Abs. 1 FlurbG.