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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 134 Abs. 1/2: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:49 Uhr


Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 06.12.1973 - F OVG A 15/73

Aktenzeichen F OVG A 15/73 Entscheidung Urteil Datum 06.12.1973
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. § 134 Abs. 1 FlurbG trifft nicht den Fall der Beschwerderücknahme.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 11 - zu § 7 Abs. 1 FlurbG.