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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 133/2: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:49 Uhr

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 15.03.1973 - 16 XII 72

Aktenzeichen 16 XII 72 Entscheidung Urteil Datum 15.03.1973
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Vorschrift des § 133 FlurbG gewährt keinen Anspruch im Sinne des § 149 Abs. 1 FlurbG, der im Flurbereinigungsverfahren hätte berücksichtigt werden müssen.