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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 64/7: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:48 Uhr

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 26.04.1972 - 115, 378 XIII 69

Aktenzeichen 115, 378 XIII 69 Entscheidung Urteil Datum 26.04.1972
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Auch nach Erlaß der vorzeitigen Ausführungsanordnung kann der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft zur Abhilfe begründeter Beschwerden den Plan ändern.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 60 Abs. 1 FlurbG;
s. a. Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 10.12.1973 - 95 XII 72 = AgrarR 1974 S. 108