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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 141 Abs. 3/6: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:48 Uhr


Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 26.04.1972 - 115, 378 XIII 69

Aktenzeichen 115, 378 XIII 69 Entscheidung Urteil Datum 26.04.1972
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Spruchausschußverhandlungen sind herkömmlicherweise nicht öffentlich.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 60 Abs. 1 FlurbG.