Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 42 Abs. 1/5: Unterschied zwischen den Versionen

imported>Unknown user
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:48 Uhr

Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 02.02.1972 - 3 C 63/70 = AgrarR 1972 S. 331

Aktenzeichen 3 C 63/70 Entscheidung Urteil Datum 02.02.1972
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen AgrarR 1972 S. 331  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Nach Übernahme der gemeinschaftlichen Anlagen durch die Gemeinde ist diese bei auf "echten Ausbaubeschwerden" beruhenden Klagen dann passiv legitimiert, wenn es sich um Mängel handelt, auf die sich die durch die Übernahme bedingte Unterhaltungspflicht erstreckt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 7 - zu § 18 Abs. 1 FlurbG.