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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 21 Abs. 6/3: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:48 Uhr


Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 20.01.1972 - 21 XII 71

Aktenzeichen 21 XII 71 Entscheidung Urteil Datum 20.01.1972
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Die Bestimmung und Abberufung des beamteten Vorstandsvorsitzenden in Bayern

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 21 Abs. 2 FlurbG.