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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 24/2: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:48 Uhr


Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 14.12.1972 - 26 XII 72

Aktenzeichen 26 XII 72 Entscheidung Urteil Datum 14.12.1972
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Entschädigungsregelung nach § 24 FlurbG ist auf Vorstandsvorsitzende, die diese Funktion dienstlich wahrnehmen, nicht anwendbar.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 5 - zu § 21 Abs. 6 FlurbG.