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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 57/8: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:48 Uhr

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 28.12.1971 - 154 VII A 71

Aktenzeichen 154 VII A 71 Entscheidung Urteil Datum 28.12.1971
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Vereinbarungen zwischen Teilnehmern, die an die Teilnehmergemeinschaft herangetragen werden, sind grundsätzlich unverbindliche Gestaltungswünsche. Ein Rechtsanspruch, daß solche Vereinbarungen bei der Plangestaltung beachtet werden, besteht nicht.