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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 146 Nr. 1/2: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:48 Uhr


Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 19.11.1971 - III F 244/67

Aktenzeichen III F 244/67 Entscheidung Urteil Datum 19.11.1971
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Das Flurbereinigungsgericht hat im Rahmen des § 146 Nr. 1 FlurbG unabhängig von den Klageanträgen diejenige Regelung zu treffen, die am ehesten zur Befriedigung des Klägers hinsichtlich seiner Ansprüche aus dem Flurbereinigungsgesetz führt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 11 - zu § 50 Abs. 2 FlurbG.