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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:48 Uhr
Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 05.02.1970 - III F 141/68
Aktenzeichen | III F 141/68 | Entscheidung | Urteil | Datum | 05.02.1970 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Kassel | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Auch die nicht mehr selbst wirtschaftenden Kleinlandwirte und die Inhaber landwirtschaftlicher Nebenerwerbsstellen haben Vorteile von der Flurbereinigung. |
2. | Die Flurbereinigung kann in einer Gemarkung, in der die Landwirtschaft zu einem erheblichen Teil zum Erliegen gekommen ist, das geeignete Mittel sein, um die fortschreitende Verwahrlosung aufzuhalten und das Land wieder einer sachgemäßen Nutzung zuzuführen. |
3. | Bei der Prüfung des objektiven Interesses ist das Kosteninteresse (einer Gemeinde) in Betracht zu ziehen, aber nicht von entscheidender Bedeutung. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 10 - zu § 1 FlurbG.