Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 8 Abs. 1/6: Unterschied zwischen den Versionen

imported>Unknown user
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:48 Uhr


Flurbereinigungsgericht Kassel, Vorbescheid vom 11.10.1970 - III F 72/69

Aktenzeichen III F 72/69 Entscheidung Vorbescheid Datum 11.10.1970
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Grundstücke eines Verfahrensgebietes, die in absehbarer Zeit einer Baulandumlegung unterzogen werden sollen, können aus dem Flurbereinigungsgebiet ausgeschlossen werden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 11 - zu § 1 FlurbG.