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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 87 Abs. 1/7: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:47 Uhr


Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 23.01.1969 - F III 245/67

Aktenzeichen F III 245/67 Entscheidung Urteil Datum 23.01.1969
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Zu den Voraussetzungen eines Verfahrens nach § 87 FlurbG.
2. Zur Begrenzung des Verfahrensgebietes.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 86 Abs. 1 FlurbG (a.F.); vgl. Drees, Voraussetzungen und Besonderheiten von Flurbereinigungsverfahren im Interesse von Unternehmen, RdL 1967 S. 281, sowie Wehr, Entschädigung und gleichwertige Abfindung im Verfahren nach § 87 FlurbG, BayVBl. 1973 S. 62.