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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 70 Abs. 2/2: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:46 Uhr


Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 10.03.1966 - F III 31/64 = RdL 1966 S. 248

Aktenzeichen F III 31/64 Entscheidung Urteil Datum 10.03.1966
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen RdL 1966 S. 248  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Zur Frage der Analogie: Die Bestimmungen der § 70, § 71 FlurbG finden auf einen unentgeltlichen Grundstücksleihvertrag keine Anwendung.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 49 Abs. 1 FlurbG.