Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 1/6: Unterschied zwischen den Versionen

imported>Unknown user
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:46 Uhr


Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 23.09.1964 - 3 C 55 - 60/64 = RdL 1965 S. 132

Aktenzeichen 3 C 55 - 60/64 Entscheidung Urteil Datum 23.09.1964
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen RdL 1965 S. 132  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Auch in den Randgebieten von Großstädten können Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden, jedoch nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 1 FlurbG gegeben sind.