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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 65/5: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:46 Uhr


Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 28.07.1964 - V 768/63

Aktenzeichen V 768/63 Entscheidung Urteil Datum 28.07.1964
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Ist der Teilnehmer in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen worden, so muß er bei ihrer Nutzung so verfahren, wie ein verantwortungsbewußter Beteiligter sich verhalten würde.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 6 - zu § 51 Abs. 1 FlurbG.