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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 99 Abs. 1/1: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:46 Uhr

Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 11.01.1964 - F III 32/62 = RdL 1964 S. 161= IK 1964 S. 286

Aktenzeichen F III 32/62 Entscheidung Urteil Datum 11.01.1964
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen RdL 1964 S. 161 = IK 1964 S. 286  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ein Beteiligter kann das Fehlen einer Planvereinbarung im beschleunigten Zusammenlegungsverfahren nicht rügen, wenn er wertgleich abgefunden ist.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 14 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG.