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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 137 Abs. 1/3: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 11:45 Uhr


Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.06.1962 - 3 C 4/62 = RdL 1963 S. 80

Aktenzeichen 3 C 4/62 Entscheidung Urteil Datum 28.06.1962
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen RdL 1963 S. 80  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Flurbereinigungsbehörden sind - unbeschadet etwaiger zivilrechtlicher Besitzschutzansprüche des Planempfängers - berechtigt, eine vorl. Besitzeinweisung mit Zwangsmitteln nach § 137 FlurbG durchzusetzen.



Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 65 FlurbG.