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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:45 Uhr

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 27.11.1959 - 12 VII 59

Aktenzeichen 12 VII 59 Entscheidung Urteil Datum 27.11.1959
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Bei der Vornahme der Schätzung ist von dem tatsächlichen Zustand der Grundstücke und nicht von einem unterstellten künftigen, durch Bodenverbesserungsmaßnahmen erreichten, Zustand auszugehen.