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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 91/1: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:45 Uhr


Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 17.02.1959 - F III 15/58 = RdL 1959 S. 224

Aktenzeichen F III 15/58 Entscheidung Urteil Datum 17.02.1959
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen RdL 1959 S. 224  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Der Umstand, daß in einer Gemarkung früher einmal ein Umlegungsverfahren stattgefunden hat, läßt die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens oder eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens nicht als ermessensfehlerhaft erscheinen.