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von Anonymer Benutzer

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:45 Uhr

Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 27.08.1959 - F III 3/58 = RdL 1960 S. 133

Aktenzeichen F III 3/58 Entscheidung Urteil Datum 27.08.1959
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen RdL 1960 S. 133  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ein Teilnehmer kann auch zugunsten eines anderen Teilnehmers auf Landabfindung verzichten.
2. Den Geldausgleich können die Teilnehmer untereinander vereinbaren.