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FlurbG:§ 115/15: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2025, 09:30 Uhr


Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 28.07.2022 - 15 KF 5/19 (Lieferung 2023)

Aktenzeichen 15 KF 5/19 Entscheidung Urteil Datum 28.07.2022
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung 2023

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Nichtbeachtung der gemeindlichen Vorschriften macht die öffentliche Bekanntmachung der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung fehlerhaft, aber nicht nichtig.  Folge der fehlerhaften öffentlichen Bekanntmachung ist, dass die Frist des § 115 Abs. 1 FlurbG nicht in Lauf gesetzt wird. (red. LS)



Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 19 - zu § 110 FlurbG.