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Aktuelle Version vom 18. November 2025, 09:59 Uhr
Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 30.05.2024 - 8 K 1-23 (Lieferung 2025)
| Aktenzeichen | 8 K 1-23 | Entscheidung | Urteil | Datum | 30.05.2024 |
|---|---|---|---|---|---|
| Gericht | Flurbereinigungsgericht Magdeburg | Veröffentlichungen | Lieferung | 2025 |
Leitsätze
| 1. | Im Bodenordnungsverfahren scheidet eine Abfindung durch die Zuordnung von Gebäudeeigentum zum Grundeigentum ohne Zustimmung des abzufindenden Beteiligten aus. (amtl. Leitsatz) |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 77 - zu § 64 LwAnpG.