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{{RzF/Leitsatz | {{RzF/Leitsatz | ||
|text=Im Bodenordnungsverfahren scheidet eine Abfindung durch die Zuordnung von Gebäudeeigentum zum Grundeigentum ohne Zustimmung des abzufindenden Beteiligten aus. | |text=Im Bodenordnungsverfahren scheidet eine Abfindung durch die Zuordnung von Gebäudeeigentum zum Grundeigentum ohne Zustimmung des abzufindenden Beteiligten aus. (amtl. Leitsatz) | ||
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Dies ist die Version von 3. November 2025, 11:33 von Redaktion