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FlurbG:§ 4/35: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 22. Oktober 2025, 08:36 Uhr


Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11.12.1992 - 11 B 46.92

Aktenzeichen 11 B 46.92 Entscheidung Beschluss Datum 11.12.1992
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Stillegungsmaßnahmen, die im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens vorgenommen werden, können der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft dienen und damit im Interesse der Teilnehmer liegen.


2. Stillegungsmaßnahmen, die in einem Bodenordnungsverfahren im Interesse ökologischer Ziele gefördert werden, können als Maßnahme zur Förderung der Landeskultur in deren seit 1976 weiter gefaßtem Verständnis den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zugute kommen.



Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 22 - zu § 1 FlurbG.