FlurbG:§ 31 Abs. 2/3: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Klage gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist begründet. Diese Feststellung beruht maßgeblich auf einem Wertermittlungsgutachten, das unter Beteiligung eines ausgeschlossenen Sachverständigen erstellt wurde. Dieser Fehler führt zur Rechtswidrigkeit der Feststellung der Wertermittlung, weil er nicht offensichtlich ohne Einfluss auf die Entscheidung ist. Die Kläger werden dadurch in ihren Rechten verletzt.
Die Klage gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist begründet. Diese Feststellung beruht maßgeblich auf einem Wertermittlungsgutachten, das unter Beteiligung eines ausgeschlossenen Sachverständigen erstellt wurde. Dieser Fehler führt zur Rechtswidrigkeit der Feststellung der Wertermittlung, weil er nicht offensichtlich ohne Einfluss auf die Entscheidung ist. Die Kläger werden dadurch in ihren Rechten verletzt.

Version vom 9. Oktober 2025, 15:10 Uhr

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