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Die Teilnahme an einer Aufklärungsversammlung ist nicht Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Flurbereinigungsbeschlusses. | Die Teilnahme an einer Aufklärungsversammlung ist nicht Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Flurbereinigungsbeschlusses. |
Version vom 9. Oktober 2025, 15:09 Uhr
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