FlurbG:§ 44 Abs. 3 Satz 3/46: Unterschied zwischen den Versionen

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|datum=2024/03/19
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|gericht=Flurbereinigungsgericht Lüneburg
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|veroeff=LSK 2024, 9417/// NordÖR 2024, 468 (Ls.)
|lieferung=2025
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|schlagworte=Durchschneidung/Schaden### Erschließung/Erschließung, ausreichende### Erschließung/Dienstbarkeit### Wegedienstbarkeit, funktionsgerechte Nutzung, zusätzliche### Unterhaltungspflichten
|schlagworte=Durchschneidung/Schaden### Erschließung/Erschließung, ausreichende### Erschließung/Dienstbarkeit### Wegedienstbarkeit, funktionsgerechte Nutzung, zusätzliche### Unterhaltungspflichten

Version vom 8. Oktober 2025, 15:43 Uhr

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