FlurbG:§ 58 Abs. 1 Satz 2/1: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Kategorien vergebenBearbeiten
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung
 
Zeile 6: Zeile 6:
|gericht=Flurbereinigungsgericht Koblenz
|gericht=Flurbereinigungsgericht Koblenz
|lieferung=2025
|lieferung=2025
|schlagworte=Klagebefugnis### Teilnehmer/Wege- und Gewässerplan### Wege- und Gewässerplan/Anfechtung durch Teilnehmer### Wege- und Gewässerplan/Abfindungsunabhängige Einwendungen### Plangenehmigung (§ 41)/Vorausbau### Vorausbau/Plangenehmigung### Vorausbau/Rechtsschutz des Teilnehmers### Vorausbau/vorläufige Anordnung
}}
}}
{{RzF/Leitsatz
{{RzF/Leitsatz

Aktuelle Version vom 8. Oktober 2025, 13:44 Uhr

Keine Kategorien vergebenBearbeiten