Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 7: | Zeile 7: | ||
|lieferung=2025 | |lieferung=2025 | ||
|schlagworte=Wertermittlung/Methode### Wertermittlung/Mustergründe und Musterlöcher### Vorverfahren/Entfall### Fristen/Berechnung | |schlagworte=Wertermittlung/Methode### Wertermittlung/Mustergründe und Musterlöcher### Vorverfahren/Entfall### Fristen/Berechnung | ||
}} | |||
{{RzF/Leitsatz | |||
|text=Wird die Änderung einer Wertzahl lediglich in der Kartenbeilage eingetragen, genügt dies nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz. | |||
}} | |||
{{RzF/Leitsatz | |||
|text=Bei der Wertermittlung besteht ein weiter Beurteilungsspielraum. Eine bestimmte technische Methode ist dabei nicht vorgeschrieben. | |||
}} | |||
{{RzF/Leitsatz | |||
|text=Die bei der Wertermittlung angewandte Methode muss rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen und sicherstellen, dass der durch Art. 14 GG geschützte Anspruch auf eine wertgleiche Abfindung tatsächlich verwirklicht wird. | |||
}} | }} | ||
{{RzF/Grund | {{RzF/Grund | ||
Version vom 8. Oktober 2025, 10:52 Uhr
Vorlage:RzF Vorlage:RzF/Leitsatz Vorlage:RzF/Leitsatz Vorlage:RzF/Leitsatz Vorlage:RzF/Grund Vorlage:RzF/Anmerkung