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FlurbG:§ 27/30: Unterschied zwischen den Versionen

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|lieferung=2025
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|schlagworte=Wertermittlung/Methode### Wertermittlung/Mustergründe und Musterlöcher### Vorverfahren/Entfall### Fristen/Berechnung
|schlagworte=Wertermittlung/Methode### Wertermittlung/Mustergründe und Musterlöcher### Vorverfahren/Entfall### Fristen/Berechnung
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{{RzF/Leitsatz
|text=Wird die Änderung einer Wertzahl lediglich in der Kartenbeilage eingetragen, genügt dies nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz.
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{{RzF/Leitsatz
|text=Bei der Wertermittlung besteht ein weiter Beurteilungsspielraum. Eine bestimmte technische Methode ist dabei nicht vorgeschrieben.
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{{RzF/Leitsatz
|text=Die bei der Wertermittlung angewandte Methode muss rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen und sicherstellen, dass der durch Art. 14 GG geschützte Anspruch auf eine wertgleiche Abfindung tatsächlich verwirklicht wird.
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{{RzF/Grund
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Version vom 8. Oktober 2025, 10:52 Uhr

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