(Die Seite wurde neu angelegt: „{{RzF |pagename=FlurbG:§ 4 |AKZ=9 C 11033/22.OVG |entscheidung=Urteil |datum=2023/10/18 |gericht=Flurbereinigungsgericht Koblenz |lieferung=2025 }} {{RzF/Leitsatz |text=Die Erforderlichkeit einer Flurbereinigung richtet sich nach den erweiterten Zielen in den §§ 1 und 37 FlurbG. Notwendig ist dabei nicht die Möglichkeit, die Produktions- und Arbeitsbedingungen jedes einzelnen Betriebs zu verbessern. Vielmehr ist auf die Verhältnisse im gesamten Flurb…“) |
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|gericht=Flurbereinigungsgericht Koblenz | |gericht=Flurbereinigungsgericht Koblenz | ||
|lieferung=2025 | |lieferung=2025 | ||
|schlagworte=Interesse/Interesse, wohlverstandenes### Antrag/vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren### Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren/Antrag### Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren/Kosten-Nutzen-Analyse### Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren/Rentabilitätsberechnung### Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren/von Amts wegen### Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren/wohlverstandenes Interesse der Beteiligten### Aufklärung/Möglichkeit der Teilnahme | |||
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