FlurbG:§ 87 Abs. 1/71: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „{{RzF |pagename=FlurbG:§ 87 Abs. 1 |AKZ=9 C 1/23 |entscheidung=Urteil |datum=2023/12/07 |gericht=BVerwG |lieferung=2024 |schlagworte=Unternehmensflurbereinigung### Planfeststellung/Durchführungsbeginn### Planfeststellung/plangemäße Verwirklichung### Planfeststellung/Planfeststellungsbeschluss### Planfeststellung/Außerkrafttreten }} {{RzF/Leitsatz |text=Mit der Durchführung des Plans i. S. des § 75 Abs. 4 Satz 1 VwVfG-NW kann auch vor Eintritt der U…“)
 
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|gericht=Bundesverwaltungsgericht
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|schlagworte=Unternehmensflurbereinigung### Planfeststellung/Durchführungsbeginn### Planfeststellung/plangemäße Verwirklichung### Planfeststellung/Planfeststellungsbeschluss### Planfeststellung/Außerkrafttreten
|schlagworte=Unternehmensflurbereinigung### Planfeststellung/Durchführungsbeginn### Planfeststellung/plangemäße Verwirklichung### Planfeststellung/Planfeststellungsbeschluss### Planfeststellung/Außerkrafttreten

Version vom 5. November 2024, 12:19 Uhr

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