Keine Bearbeitungszusammenfassung Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung |
K ((Benutzername entfernt) (Logbucheinzelheiten entfernt)) |
Aktuelle Version vom 3. Juli 2024, 14:58 Uhr
Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 28.07.2022 - 15 KF 5/19 (Lieferung 2023)
Aktenzeichen | 15 KF 5/19 | Entscheidung | Urteil | Datum | 28.07.2022 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht Lüneburg | Veröffentlichungen | Lieferung | 2023 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die Nichtbeachtung der gemeindlichen Vorschriften macht die öffentliche Bekanntmachung der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung fehlerhaft, aber nicht nichtig. Folge der fehlerhaften öffentlichen Bekanntmachung ist, dass die Frist des § 115 Abs. 1 FlurbG nicht in Lauf gesetzt wird. (red. LS) |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 19 - zu § 110 FlurbG.